Dashcam in Bußgeldverfahren

Oberlandesgericht Stuttgart: Dashcam Aufzeichnung für Bußgeldverfahren zugelassen

Dashcams sind mittlerweile Weltbekannt und das unter anderem durch solche Verkehrsvideos aus Russland, da diese dort schon längst als Beweismittel dienen:

In Deutschland jedoch beschäftigt die Frage, ob und wie die Videoaufnahmen von Dashcams in gerichtlichen Verfahren verwendet werden dürfen bereits seit einiger Zeit Juristen und Datenschützer. Auch erste Urteile von Amtsgerichten führten nicht zu einem einheitlichen Ergebnis. Darüber berichteten wir bereits in folgendem Artikel: Dashcams wurden bereits in Gerichtsverfahren zugelassen.

Oberlandesgericht Stuttgart lässt als erstes OLG Dashcams zu

In einem Verfahren soll der Betroffene eine rote Ampel überfahren haben und dabei soll die Rotphase länger als eine Sekunde angedauert haben. Das Amtsgericht Reutlingen hatte den Fahrer in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Verstoß konnte jedoch nur durch ein Video von einem anderen Verkehrsteilnehmer nachgewiesen werden, der den Verstoß anlasslos mit einer Dashcam aufzeichnete.

Die Aufzeichnung wurde von einem Sachverständigen in der Verhandlung vorgespielt und ausgewertet. Das Amtsgericht legte dar, dass allein mit der Aussage des Zeugen und ohne die Videoaufzeichnung, die Beweise nicht ausgereicht haben.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein und es landete vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Quelle

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner