Tritt die Änderung zur Nutzung der Kurzzeitkennzeichen wie geplant im April 2015 in Kraft, ist es vorbei mit der großzügigen Regelung. Dann sollen Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die eine gültige Hauptuntersuchung haben. Mit einer kleinen Ausnahme: Fahrten zur Prüfstelle oder zu einer Werkstatt sollen in dem Bezirk, der das Kennzeichen ausgegeben hat oder in einem unmittelbar angrenzenden Bezirk weiterhin erlaubt sein. So sieht es ein Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor.
Bisher durften Autohändler, Schrauber etc. mit einem Kurzzeitkennzeichen diverse Überführungs-, Prüf- und Einstellfahrten mit einem KFZ ohne gültigem TÜV machen. Wer die Kennzeichen beantragt, muss nur schriftlich bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Private Probefahrten vor dem Kauf wären dann kaum noch möglich, auch Oldtimerfreunde müssten ihre abgemeldeten Schätze per Anhänger zum Lackierer transportieren.
Warum macht das Bundesverkehrsministerium den Leuten das Leben so schwer? “Dadurch soll der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen verhindert werden” heißt es aus dem Ministerium. “Zudem soll gewährleistet werden, dass nur sichere Fahrzeuge in den Verkehr gebracht werden.” – Nun bleibt abzuwarten ob der Gesetzesentwurf überhaupt in Kraft tritt oder sogar ggf. noch abgeändert wird.
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