Jeder kennt sicherlich Videos von sogenannten Dashcams, die vor allem in Osteuropa sehr beliebt sind und bei einem Unfall für klare Fakten sorgen sollen. In Deutschland war die Sachlage bezüglich der Kameras noch eine Grauzone, doch ein Gericht hat nun geurteilt.
Datenschützer befürchteten, dass der vermehrte Einsatz der Dashcams in deutschen Autos dazu missbraucht wird, um Unfallvideos ins Internet hochzuladen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nun entschieden, dass der Einsatz der Kameras unzulässig ist, wenn die Videos mit der Absicht erstellt werden, sie auf diversen Plattformen hochzuladen oder an Dritte (bspw. Polizei) weiterzugeben. Die Privatsphäre jedes Einzelnen sei höher zu bewerten, als ein möglicher Videobeweis.
Damit sind die Dashcams nach dem Urteil ziemlich nutzlos. Was nützt mir das Beweisvideo eines Unfalls, wenn ich die Aufnahme in keinem Fall an Dritte wie der Polizei oder Versicherung übermitteln darf? Das letzte Wort dürfte bei diesem Thema noch nicht gefallen sein.
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